Ablauf & Kosten
Hier finden Sie einen Überblick über den Ablauf – vom Erstkontakt bis zum Start der Therapie bzw. Diagnostik oder Coaching – sowie Informationen zur Kostenübernahme durch verschiedene Kostenträger.
Wenn Sie sich zunächst einen Überblick über unsere therapeutischen Angebote verschaffen möchten, finden Sie hier weitere Informationen zu Psychotherapie, ADHS-Diagnostik, Autismus-Spektrum-Diagnostik (und AuDHS) sowie Coaching.


Die Möglichkeiten der Kostenübernahme unterscheiden sich je nach Versicherung oder Kostenträger.
Im folgenden Bereich finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.
Psychotherapie ist in der Regel Bestandteil privater Krankenversicherungen sowie der Beihilfe, sodass ein zeitnaher Behandlungsbeginn möglich ist. Als privat versicherte oder beihilfeberichtigte Person können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) privat, wobei die Kosten im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes zurückerstattet werden.
Vor dem Erstgespräch
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung:
– Werden psychotherapeutische Sitzungen in einer Privatpraxis übernommen?
– Wie viele Sitzungen werden erstattet?
– Benötigt Ihre Versicherung Unterlagen oder einen Gutachterbericht?
Ablauf
1. Erstgespräch vereinbaren
→ Sie können direkt einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
2. Probatorische Sitzungen
→ In den ersten Sitzungen lernen wir uns kennen, klären Ihr Anliegen und schauen gemeinsam, wie eine Behandlung aussehen kann.
3. Antrag bei Ihrer Versicherung (falls erforderlich)
→ Je nach Tarif benötigt Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle nach den probatorischen Sitzungen weitere Unterlagen oder einen Antrag auf Fortführung der Behandlung. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
4. Rückmeldung Ihrer Versicherung
→ Sobald die Kostenübernahme bestätigt wurde, kann die Behandlung zeitnah begonnen werden.
Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt die Behandlungskosten meistens anteilig. Der verbleibende Anteil wird in der Regel durch Ihre private Krankenversicherung übernommen. Bitte prüfen Sie die genauen Regelungen vorab bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle.
Hinweis
In bestimmten Fällen werden die vollständigen Sitzungskosten nicht von der Krankenkasse übernommen, sodass gegebenenfalls ein Eigenanteil entsteht.
Zugang über das Kostenerstattungsverfahren
Wenn kein zeitnaher Therapieplatz bei Therapeut:innen mit Kassenzulassung verfügbar ist, haben Sie Anspruch auf eine Behandlung in einer Privatpraxis über die Krankenkasse (gem. § 13 Abs. 2 SGB V bzw. § 13 Abs. 3 SGB V).
Psychotherapie ist Bestandteil der Heilfürsorge und kann in unserer Praxis meist direkt begonnen werden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die zuständige Heilfürsorgestelle – Sie müssen sich um die Rechnungsbegleichung nicht selbst kümmern.
Ablauf Bundeswehr
1. Überweisung durch den/die Truppenärzt:in (San/Bw/0218 abholen)
→ Voraussetzung für das Erstgespräch
2. Erstgespräch & probatorische Sitzungen bei uns (San/Bw/0218 mitbringen)
→ bis zu 4 Sitzungen ohne Genehmigung möglich
3. Rückmeldung an den/die Truppenärzt:in
→ Diagnose, Indikation und Therapieziel werden übermittelt
4. Genehmigung durch den/die Truppenärzt:in / Sanitätsdienst
→ Ausstellung des Behandlungsausweises (ist gleichzeitig die Kostenübernahme)
5. Weiterführung der Therapie
→ in der Regel bis zu 25 Sitzungen ohne weiteren Antrag
Ablauf Bundespolizei / Landespolizei & Berufsfeuerwehr Brandenburg
1. Erstgespräch vereinbaren
→ Sie können direkt und ohne vorherige Antragstellung einen Termin für ein Erstgespräch in unserer Praxis vereinbaren
2. Erstgespräch & Probatorische Sitzungen
→ Im Erstgespräch und den folgenden 4 probatorischen Sitzungen klären wir gemeinsam:
– Ihr Anliegen und Ihre Beschwerden
– eine erste diagnostische Einschätzung
– Behandlungsplanung
3. Konsiliarbericht & Antragstellung
→ Soll eine Therapie begonnen werden, benötigen wir einen ausgefüllten Konsiliarbericht Ihres Hausarztes (den Vordruck erhalten Sie im Erstgespräch). Wir werden anschließend einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Heilfürsorgestelle stellen
4. Rückmeldung der Heilfürsorge & Therapiebeginn
Sie können die Psychotherapie, Diagnostik oder das Coaching jederzeit ohne Antrag oder Genehmigung beginnen.
Kosten
Psychotherapie: 153,00 € / 50 Min. (3,5-facher Steigerungsfaktor gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen)
AD(H)S-Diagnostik: ca. 500-700 € (ca. 3-5 Sitzungen + Befundbericht)*
Autismus-Diagnostik: ca. 500-700 € (ca. 3-5 Sitzungen)*
AuDHS-Diagnostik: ca. 1.000 € (ca. 5-7 Sitzungen)*
*falls Sie privat versichert sind, kann die Diagnostik unter Umständen übernommen werden; bitte informieren Sie sich im Vorhinein bei Ihrer Krankenkasse
Coaching und ADHS-Coaching: 150,00 € zzgl. MwSt. / 50 Min.
Beratung & Termine
Wenn Sie weitere Fragen zum Ablauf haben oder ein Erstgespräch vereinbaren möchten, können Sie uns jederzeit gerne per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon kontaktieren. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
