Kostenerstattung: Als gesetzlich Versicherte:r
in unserer Privatpraxis

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen zeitnahen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen finden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Psychotherapie in einer Privatpraxis im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 SGB V.

Falls Sie sich zunächst über den Ablauf oder unsere weiteren Leistungen informieren möchten, können Sie sich auch über Psychotherapie, ADHS- und Autismus-Diagnostik oder Coaching einen Überblick verschaffen.

Da dieses Verfahren an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, begleiten wir Sie dabei Schritt für Schritt.

Zur Therapie in 6 Schritten

Kosten & Honorar

Psychotherapie in der Privatpraxis

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP).

Einzeltherapie (50 Min.): 153,00 € pro Sitzung

Dieser Betrag entspricht dem 3,5-fachen Steigerungssatz der GOP und bildet die Grundlage unserer Honorarvereinbarung.

Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens in der Regel einen festen Satz pro Sitzung.

– Die Erstattung erfolgt nicht immer in voller Höhe
– Es kann daher ein Eigenanteil entstehen
– Die Höhe des Eigenanteils hängt von Ihrer Krankenkasse ab

Wir informieren Sie transparent vor Beginn der Behandlung über die zu erwartenden Kosten.

Hinweise

– Die Kostenerstattung ist kein automatischer Anspruch, sondern eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse
– Der Prozess kann je nach Kasse unterschiedlich lange dauern
– Eine gute Dokumentation der fehlgeschlagenen Therapeutensuche ist entscheidend