Kostenerstattung: Als gesetzlich Versicherte:r
in unserer Privatpraxis
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen zeitnahen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen finden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Psychotherapie in einer Privatpraxis im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 SGB V.
Falls Sie sich zunächst über den Ablauf oder unsere weiteren Leistungen informieren möchten, können Sie sich auch über Psychotherapie, ADHS- und Autismus-Diagnostik oder Coaching einen Überblick verschaffen.
Da dieses Verfahren an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, begleiten wir Sie dabei Schritt für Schritt.
Zur Therapie in 6 Schritten
01
Kostenloses Informationsgespräch
Hier klären wir:
– ob das Kostenerstattungsverfahren für Sie grundsätzlich in Frage kommt
– welche nächsten Schritte konkret notwendig sind
– wie Sie den Prozess am besten angehen
02
Psychotherapeutische Sprechstunde
Sie vereinbaren anschließend eine psychotherapeutische Sprechstunde über die Terminservicestelle (116 117).
Dort erhalten Sie:
– eine erste diagnostische Einschätzung
– das PTV-11 Formular mit einem Dringlichkeitsvermerk (wichtig)
03
Nachweis der Therapiesuche
Sie kontaktieren kassenzugelassene Psychotherapeut:innen und dokumentieren:
– Absagen
– oder Wartezeiten von mehr als 3 Monaten
Dieser Nachweis ist eine zentrale Voraussetzung für den Antrag.
04
Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse
Sie reichen bei Ihrer Krankenkasse ein:
– Formloser Antrag
– PTV11-Formular mit Dringlichkeitsvermerk
– Absagenliste
– ggf. weitere Unterlagen
Die Krankenkasse prüft anschließend, ob die Kosten übernommen werden.
05
Probatorische Sitzungen
Nach Antragstellung bzw. im Rahmen der Bewilligung beginnen die vier probatorischen Sitzungen in unserer Praxis.
In dieser Phase:
– lernen wir uns kennen
– klären Ihre Beschwerden und Therapieziele
– bereiten den Behandlungsantrag vor
06
Bewilligung & Beginn der Therapie
Nach positiver Entscheidung der Krankenkasse kann die reguläre Psychotherapie beginnen.
Kosten & Honorar
Psychotherapie in der Privatpraxis
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP).
Einzeltherapie (50 Min.): 153,00 € pro Sitzung
Dieser Betrag entspricht dem 3,5-fachen Steigerungssatz der GOP und bildet die Grundlage unserer Honorarvereinbarung.
Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens in der Regel einen festen Satz pro Sitzung.
– Die Erstattung erfolgt nicht immer in voller Höhe
– Es kann daher ein Eigenanteil entstehen
– Die Höhe des Eigenanteils hängt von Ihrer Krankenkasse ab
Wir informieren Sie transparent vor Beginn der Behandlung über die zu erwartenden Kosten.
Hinweise
– Die Kostenerstattung ist kein automatischer Anspruch, sondern eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse
– Der Prozess kann je nach Kasse unterschiedlich lange dauern
– Eine gute Dokumentation der fehlgeschlagenen Therapeutensuche ist entscheidend